Aktualisiert im Oktober 2024

Das neue Schweizer Erbrecht ist in Kraft getreten und bringt wesentliche Flexibilisierungen mit sich. Die Gesetzesänderung trägt den modernen Familienkonstellationen (wie Patchworkfamilien) besser Rechnung und räumt dem Erblasser mehr Handlungsspielraum ein.
Die wichtigste Neuerung betrifft den Pflichtteil der Nachkommen. Dieser wurde von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs reduziert. Der Pflichtteil der Eltern entfällt nun ganz. Dadurch erhöht sich die sogenannte freie Quote, über die Sie mittels Testament frei verfügen können, erheblich.
Dies ermöglicht es beispielsweise, Lebenspartner oder Stiefkinder stärker zu begünstigen oder die Unternehmensnachfolge sanfter zu gestalten.
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